Betriebskostenabrechnung: Stadt Wien bietet neues, modernes Service
zur Überprüfung an
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - unter
www.betriebskostenrechner.wien.at können die Jahresabrechnung
mit wenigen Mausklicks überprüft werden.
Wien (NRK - 07.06.2012 14:32 Uhr) Im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung für
Mieterinnen und Mieter bietet die Stadt Wien auf Initiative von
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig ab sofort ein modernes und kostenloses
Service zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen an. Der
Wiener Betriebskostenrechner ist unter der Internetadresse
www.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das Programm ist
österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wiener und Wienern,
schnell und unbürokratisch die eigene Betriebskostenabrechnung auf
Angemessenheit zu kontrollieren. Mit wenigen Mausklicks können zudem
die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft
werden. Dem Betriebskostenrechner liegen Referenzwerte von
Wohnhausanlagen in ganz Wien für die allgemeine Berechnung der
Betriebskostenabrechnungen 2011 und 2010 zugrunde. Durch Eingabe der
Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird ermittelt,
ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden Datenmaterial, als
niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch einzustufen sind. ****
Zwtl.: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
"Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider
immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern
zuviel verrechnen. Deshalb ist bei Verdacht eine Überprüfung der
Betriebskostenabrechnung jedenfalls zu empfehlen. Gemäß dem Motto
'Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser' kann nun mithilfe des neuen
Betriebskostenrechner jede und jeder jederzeit eine grundsätzliche
Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen", erklärt
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA
50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen
Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings
selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine
unzulässige Verrechnung vorliegen kann. Demgegenüber kann auch bei
ausgewiesenen hohen Werten deren Verrechnung dennoch zulässig sein.
Mögliche Gründe für niedrige oder hohe Werte, die von Wohnhaus zu
Wohnhaus unterschiedlich sein können, können mit nur wenigen
Mausklicks erfahren werden.
Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der
vom Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls
eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen
der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies
gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die
gesetzlich unzulässig sind.
In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im
Gesetz festgelegte Kosten - zum Beispiel Ausgaben für
Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr,
Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile
des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift - eingerechnet
werden. Hausverwaltung sind darüber hinaus verpflichtet, den
MieterInnen in jedem Fall Einblick detaillierten Zusammenstellungen
der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren.
Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei
Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung
anzuraten und zu empfehlen.
Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach
Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in
den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der
Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.
Zwtl.: Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt
sein
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw.
VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das
zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskostenabrechnung ist den
MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge
sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten
Positionen darzustellen. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben
und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich
vorgeschriebenen Beiträgen ergibt sich ein Guthaben oder ein
entsprechendes Saldo, welches mit Nachzahlungen verbunden ist. In die
Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz
festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung,
die, wie die Erfahrungen zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem
sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist
schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist
oftmals nur durch ExpertInnen möglich.
Zwtl.: Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter
Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den
Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener
außerdem beim InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" von Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das
InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" mit dem angeschlossenen
Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch
und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema
Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet
bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000
erreichbar.
Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und
unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe
ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten
auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie
rechtliche Unterstützung.
Zwtl.: Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahren ist möglich
Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und
lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht
ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die
Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle
bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen
und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.
MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
Zwtl.: Die Servicestellen der Stadt Wien - Kontakt und Information
- Mieterhilfe
Tel.: 01/4000-25900
1010 Wien, Rathausstraße 2
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
www.mieterhilfe.at
- InfoCenter
Tel.: 01/4000 8000
1080 Wien, Bartensteingasse 9
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Persönliche Informationen: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
(Schluss) csi
Rückfragehinweis:
Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01 4000-81983
mailto:hanno.csisinko@wien.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174/aom
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