"Grundverkehr benötigt Kontrolle" von Peter Nindler, Tiroler
Tageszeitung
Seit dem EU-Beitritt wird diskutiert, ob Beschränkungen beim
Immobilienerwerb in Tirol noch sinnvoll sind.
Innsbruck (PTT - 30.07.2012 21:00 Uhr) "Solange es aber ein Grundverkehrsgesetz gibt,
sollte die Kontrollinstanz mit dem Grundverkehrsreferenten bestehen
bleiben."
Ob das Tiroler Grundverkehrsgesetz noch zeitgemäß ist, darüber gehen
die Meinungen meilenweit auseinander. Das Problem ist jedoch nicht
das Gesetz an sich, sondern die Möglichkeiten, es zu umschiffen. Vom
landwirtschaftlichen Grundverkehr über die Errichtung illegaler
Freizeitwohnsitze bis hin zu spitzfindigen
Gesellschaftskonstruktionen, die den strengen Grundverkehr mit
EU-Ausländern aushebeln, reicht das Sündenregister. Dass dabei nicht
selten das Grundverkehrsgesetz bis zum Zerreißen gedehnt wurde,
schürte das Misstrauen in der Bevölkerung. Offensichtlich konnten es
sich einige im Land richten.
Ein rigides Grundverkehrsregime reicht nicht aus, es kommt auf den
Vollzug und die Kontrolle an. Die europäische Integration mit der
Kapitals- und Niederlassungsfreiheit hat die Beschränkungen für den
Immobilienkauf ohnehin auf ein Mindestmaß reduziert. Aber zumindest
kann der Landesgrundverkehrsreferent noch ein kritisches Auge auf die
Entscheidungen der Bezirksbehörden werfen und notfalls die Notbremse
ziehen. So gesehen müsste angesichts der jüngsten Diskussionen über
die Hotelkäufe von russischen Investoren seine Position gestärkt und
ihm sogar die Möglichkeit eingeräumt werden, Feststellungsverfahren
einzuleiten.
Die Alternative wäre die völlige Freigabe des Grundverkehrs: Die
Freizeitwohnsitzregelung könnte in die Raumordnung integriert werden,
wobei die Gemeinden dann die Kontrolle über die widmungskonforme
Benützung von Wohnungen übernehmen müssten. Ob sie dazu in der Lage
sind, ist jedoch fraglich. Vordergründig wären Kauf und Verkauf von
landwirtschaftlichen Immobilien ebenfalls über die Raumordnung
regelbar, weil es ebenfalls über die Widmung "landwirtschaftlicher
Betrieb" funktionieren würde. Doch wer übt die Kontrolle aus? Der
Druck auf Bauernhöfe in Gunstlagen würde enorm steigen. Bei einer
totalen Liberalisierung des Grundverkehrs müsste konsequenterweise
auch die Differenzierung zwischen EU-Bürgern und
Drittstaatenangehörigen, wie Russen oder Amerikanern, aufgehoben
werden. Ob amerikanische Dollar, russische Rubel oder deutsche Euro
macht schließlich keinen Unterschied.
So gesehen sollte sich die Politik rasch entscheiden: Hält sie am
Grundverkehrsregime fest, sollte der Grundverkehrsreferent bestätigt
und nicht abgeschafft werden. Wird die Kontrolle jedoch ausgehöhlt,
kann der Landtag gleich das ganze Grundverkehrsgesetz streichen.
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OTS0141 2012-07-30/21:00
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